Leistungen und Preise

Hier stellen ich Ihnen meine Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf –  helfen Ihnen gerne weiter.

Leistungen

  • Fütterung, ggf. Medikamentengabe
  • Reinigung des Futternapfes und -Futterplatzes
  • Reinigung der Katzentoilette
  • Spielen und Streicheln und Fellpflege
  • Tägliches Update per WhatsApp 

Hausbetreuung

  • Briefkasten leeren
  • Mülltonne zur Leerung platzieren
  • Blumengießen im Haus
  • Blumengießen im Garten
  • Einkaufservice

Hausbetreuung mit Katzensitting wird ein Aufpreis von 5 € erhoben.

Hausbetreuung ohne Katzensitting je nach Vereinbarung

Preise

                                      

Tagespauschale

 

  1 Besuch pro Tag   18,00 €

2 Besuche pro Tag     22,00 €

 

Wochenpauschale

 

1 Besuch pro Tag   125,00 €

2 Besuche pro Tag   180,00 €

 

ab der 3. Katze

je 4 € zusätzlich

 

Feiertage

24.12. bis 26.12., 31.12. & 01.01. berechne ich 50% Aufschlag.         An diesen Tagen sind nur Buchungen mit 1 Besuch vormittags pro Tag möglich

Fahrtkosten

Für Anfahrt werden 0,30€/km berechnet.Die ersten 3 km sind kostenfrei!

 

zusätzlich buchbar

Tierarzt Fahrten 

Abholung, Fahrt zum Tierarzt, Wartezeit während der Behandlung, Rückfahrt zu Ihnen nach Hause​

14€ pro Stunde + 0,30€/km -
jede angefangene Stunde wird voll berechnet.

 

Kleintierbetreuung

Fütterung (1x pro Tag), wöchentliche Reinigung des Kleintierkäfigs, Streicheln​

Tagespreis für ein Kleintier 5€

7 Tage für ein Kleintier 30€

 

Stornobedingungen

 

Bis vier Wochen vor Betreuungsbeginn: Kostenlose Stornierung möglich

Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: Es werden 10% zur Zahlung fällig (Prozentualer Verdienstausfall)

Bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: Es werden 30% zur Zahlung fällig (Prozentualer Verdienstausfall)

Weniger als 7 Tage vor Betreuungsbeginn: Es werden 100% zur Zahlung fällig (Prozentualer Verdienstausfall)


Bei früherer Rückkehr der Eigentümer als vereinbart, wird ebenso 50% zur Zahlung fällig.

Gut zu wissen

Nach §35a EStG zählt die Tierbetreuung zu haushaltsnahen Dienstleistungen, d.h. Sie können diese in Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen!

©Kathrin Sammarone. Alle Rechte vorbehalten.

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